ALLGEMEINE STORNOBEDINGUNGEN

Außerhalb aller der im Abschnitt Stornobedingungen für die Wintersaison 2026/27” genannten Zeiträume, gelten die regulären Bedingungen lt. AGBwie folgt:

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) besteht für diesen Vertragsabschluss kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG. Ein Rücktritt des Vertragspartners richtet sich daher ausschließlich nach den folgenden Absätzen.

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

Außerhalb des im vorigen Absatz festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
→ bis 1 Monat vor dem Anunftstag 40% vom gesamten Arrangementpreis
→ bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis
→ in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Arrangementpreis.